Liebe Angehörige, Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen,
wir passen regelmäßig unsere Besuchs- und Hygienekonzepte an das aktuell sehr dynamische Infektionsgeschehen durch das Coronavirus zum Schutz der uns Anvertrauten, der Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeitenden an. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir bitten Sie deshalb um Ihre aktive Mitwirkung und um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Nur so können wir gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, das Infektionsrisiko mit und die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in unseren Einrichtungen so gering wie möglich zu halten.
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Gerne möchten wir Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden müssen die Besuche koordiniert werden, um den Vorgaben der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 22.06.2021 und denen des Gesundheitsamtes, gerecht zu werden.
Seit 22.06.2021 gelten folgende Regelungen für unsere Einrichtung:
Unsere Besuchszeiten sind: Montag bis Freitag von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertags von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 15:30 Uhr – 17:30 Uhr.
Besuche sind nur mit einem gültigen Antigentest (Gültigkeit 24 h) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 h) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis möglich.
Während des Besuchs ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, auch in den Bewohnerzimmern. Für vollständig Geimpfte* sowie Genesene** ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (dreilagig) ausreichend, sofern die zu pflegende, zu besuchende oder zu betreuende Person ebenfalls vollständig geimpft* oder genesen** ist. Alle anderen Besucher unterliegen der FFP2-Maskenpflicht.
Sie haben in den letzten 48 Stunden keine Krankheitssymptome, welche auf die Erkrankung COVID-19 hindeuten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, u. ä.) und waren nicht Kontaktperson von einer/einem Covid-19-Infizierten.
Sie hatten innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einem Verdachtsfall oder mit einer auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person.
Die Besuchszeit in der Einrichtung beträgt max. 30 Minuten, außerhalb der Einrichtung auch länger.
Bitte informieren Sie sich wo Testzentren zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie: Die Ergebnisse der sog. Selbsttests (Laientests) werden als Zutrittsvoraussetzungen in unseren Einrichtungen nicht anerkannt.
Mit diesen Besucherregelungen möchten wir mögliche Infektionsgefahren in unserer Einrichtung minimieren. Unterstützen Sie uns dabei aktiv und helfen Sie mit, Ihre Angehörigen, die übrigen Heimbewohner*innen und unsere Mitarbeitenden zu schützen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Geschäftsführung und Einrichtungsleitung
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